Bestattungsvorsorge: alles unter Dach und Fach

Mit einem Vorsorgevertrag legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll, und entlasten Ihre Angehörigen von Entscheidungen und Kosten. Für die Finanzierung gibt es zwei Wege: die Sterbegeldversicherung und das Treuhandkonto.

Vorsorgegespräche in unserem Beratungsraum

Der Vorsorgevertrag

Im Vorsorgevertrag halten wir gemeinsam fest, welche Bestattungsart Sie wünschen, wie die Trauerfeier gestaltet werden soll und welche Leistungen enthalten sind. Dies erarbeiten wir uns gemiensam und behutsam in einem ca. 2 Stunden dauernden Gespräch. Nachdem Sie mit uns einen Vorsorgevertrag abgeschlossen haben, können wir gemeinsam über die Möglichkeiten der Finanzierung sprechen.

IDEAL SterbeGeld

Wir arbeiten mit der IDEAL Lebensversicherung a.G. zusammen. Beim IDEAL SterbeGeld wird eine Versicherung über eine beliebige Versicherungssumme abgeschlossen. Die Beiträge bleiben konstant niedrig und sind so gut einplanbar. Die individuellen monatlichen Beiträge werden nach Alter und gewünschter Versicherungssumme berechnet.

Es ist aber auch möglich, eine Einmalzahlung zu leisten. Oft werden z.B. Lebensversicherungen ausgezahlt, man erbt etwas Geld oder hat schon immer einen kleinen Betrag zur Seite gelegt, der jetzt zur freien Verfügung steht. Dieses Geld wird fest angelegt und arbeitet dann für Sie.

Das IDEAL SterbeGeld, Absicherung für den letzten Weg:

  • lebenslanger Versicherungsschutz
  • Aufnahme bis zum Eintrittsalter 75
  • keine Gesundheitsfragen
  • Vorsorge zu günstigen Beiträgen

Unverbindliches Angebot über Ihre Wunschsumme berechnen

Treuhandkonto

Sollten Sie keine regelmäßigen Zahlungen wünschen, bieten wir Ihnen als zweite Möglichkeit ein Treuhandkonto an. Hierbei zahlen Sie eine beliebige Summe ein, die fest und zweckgebunden bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG angelegt wird. Ihr Geld wird dort verzinst angelegt. Einmal im Jahr erhalten Sie durch uns einen Kontoauszug, der Sie über die Entwicklung Ihres Guthabens informiert.

In diesem Treuhandvertrag ist z.B. eine Auslandsrückholgarantie enthalten (innerhalb Europas bis 5.200 Euro, außerhalb Europas bis 10.300 Euro).

Sicherheit in jedem Fall

Der Vorsorgebetrag steht auch dann noch zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder wenn Sie Leistungen des Sozialamtes zur Unterstützung Ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen.

Bei Eintritt des Todes wird das Geld samt Zinsen dem Bestatter ausgezahlt, der Sie bestattet. Das heißt: Sollten wir nicht mehr existieren, reichen wir Ihren Vorsorgevertrag mit dem angelegten Geld an unseren Nachfolger weiter, natürlich nicht ohne Rücksprache. Sollte das angelegte Geld mehr sein, als für die Bestattungskosten benötigt wird, wird die Differenz selbstverständlich an die Erben oder das Konto des Erblassers ausgezahlt. NEU: In unserem Vorsorgevertrag können Sie festlegen, an wen das Geld außerhalb der Erbfolge ausgezahlt werden soll.

Weiterlesen: Bestattungsarten im Überblick und Was im Todesfall zu tun ist.

Häufige Fragen

Was kostet ein Vorsorgevertrag?

Der Vorsorgevertrag selbst kostet nichts. Sie legen nur fest, welche Leistungen Sie wünschen, und entscheiden, ob und wie Sie die Kosten dafür (z.B. über Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto) absichern möchten.

Ist das Treuhandgeld vor dem Sozialamt geschützt?

Ein angemessener, zweckgebundener Vorsorgebetrag auf einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung (ACHTUNG keine Lebensversicherung) gilt in der Regel als zusätzliches Schonvermögen für die einstigen Bestattungskosten und muss nicht vorher aufgebraucht werden, wenn Sie Sozialleistungen beziehen. Die Bestattungskosten laufen zusätzlich zu den gestatteten 10.000 Euro für alleinstehende Pflegebedürftige (Barbeträge, Ersparnisse oder sonstiges Geldvermögen).

Was passiert mit dem Vorsorgevertrag, wenn ich umziehe?

Der Vertrag kann an ein anderes Bestattungsinstitut übertragen werden, wenn der Umzug außerhalb des Einzuggebietes statt findet. Das Treuhandguthaben bleibt in jedem Fall erhalten und wird an den Bestatter ausgezahlt, der die Bestattung durchführt.

Gibt es Gesundheitsfragen bei der Sterbegeldversicherung?

Nein. Beim IDEAL SterbeGeld gibt es keine Gesundheitsfragen, die Aufnahme ist bis zum Eintrittsalter 75 möglich.

Stand: Oktober 2026