Digitaler Nachlass

Ein digitaler Nachlass wird von jedem, der das Internet nutzt, hinterlassen: Nutzerkonten, Verträge, Abonnements und Guthaben. Für Angehörige ist er meist nur schwer zugänglich. Mit dem Abmelde-Assistenten in unserem Kunden-Center lässt er sich einfach ermitteln und regeln.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet, und ist dementsprechend sehr individuell. Dabei sind gerade extern hinterlassene Daten, also zum Beispiel bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung:

  • persönliche Daten
  • Nutzerkonten und Profile
  • Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
  • Guthaben

Wen betrifft der digitale Nachlass?

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben, und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet genutzt hat. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbstständig regeln?

Voraussetzungen für eine selbstständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird.

So helfen wir

Mit dem Abmelde-Assistenten in unserem Kunden-Center können Sie ein ganzes Jahr lang Ab- und Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements und Online-Konten durchführen, Nutzerkonten in sozialen Netzwerken auch ohne Passwörter löschen oder deaktivieren lassen und in einer umfangreichen Datenbank alle Firmen, Organisationen und Institutionen finden. Der Datenschutz ist in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. geprüft.

Was wird benötigt?

So viele Email Adressen, wie möglich und die Daten, mit denen wir ohnehin Abmeldungen durchführen. Außerdem die Vollmacht und die Sterbeurkunde, die wir für Sie digital beifügen. Gerade bei Konzernen außerhalb der EU wird oft zusätzlich ein Erbschein benötigt.

Zu den Online-Services

Weiterlesen: Was im Todesfall zu tun ist und Vorsorge zu Lebzeiten.

Häufige Fragen

Laufen Abonnements nach dem Tod automatisch weiter?

Ja, bis sie gekündigt werden. Verträge gehen auf die Erben über. Deshalb sollten Abonnements, Mitgliedschaften und Streamingdienste zeitnah gekündigt werden.

Wie viele Unternehmen werden angefragt?

Zwischen 80 und 90 Unternehmen werden automatisch nach einem online Kundenkonto angefragt.

Muss ich mich gleich entscheiden, ob der digitale Nachlass abgemeldet werden soll?

Nein, Sie können diese Option innerhalb des einen Jahres jederzeit selbst aktivieren. Es kommen keine extra Kosten auf Sie zu.

Stand: Oktober 2026