Was im Todesfall zu tun ist

Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige in kurzer Zeit vieles regeln. Hier finden Sie Schritt für Schritt, was zuerst zu tun ist, welche Unterlagen wir für das Gespräch benötigen und woran Sie in den Wochen danach denken sollten.

Beratungsraum in unserem Ladengeschäft

Tod in der Wohnung, in einem Heim oder einem Hospiz

  1. Sofort einen Arzt rufen. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus. WICHTIG einen Rettungswagen nur dann informieren, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt, ein Sanitäter ein Leben also noch retten kann. Ist der Tod eindeutig, bitte den Bereitschaftsarzt der Krankenkassen unter Telefon 116 117 kontaktieren.
  2. Uns anrufen, sobald der Arzt den Tod festgestellt hat: rund um die Uhr unter 030 / 336 73 96.
  3. Falls die Polizei hinzugezogen wird: Das geschieht nur bei unklarer oder unnatürlicher Todesursache und wird vom Arzt veranlasst. Die Kriminalpolizei nimmt den Leichenschauschein und den Personalausweis des Verstorbenen an sich und nimmt alle Daten auf. In der Regel wird dann ein Bestattungsfuhrunternehmen angerufen, welches ausschließlich für die Erstüberführung sowie die Unterbringung des Verstorbenen bis zur Freigabe der Papiere von der Polizei beauftragt und auch bezahlt wird. Kontaktieren Sie uns gern dennoch zeitnah, wir veranlassen alles Besprochene, sobald die Freigabe erfolgt ist.
  4. Überführung innerhalb von 1-2 Stunden. Wir überführen den Verstorbenen in unsere Kühlräume.
  5. Beratungstermin vereinbaren oder am nächsten Werktag zwischen 9 und 16 Uhr in unser Ladengeschäft kommen. Gemeinsam besprechen wir, was weiter geschehen soll.

Tod in einem Krankenhaus

  • Eine sofortige Überführung ist nicht nötig. Krankenhäuser haben für gewöhnlich eigene Kühlräume, die teilweise kostenlos genutzt werden können. Manche Krankenhäuser lassen Verstorbene in einen nahegelegenen Kühlraum bringen, der teilweise von anderen Bestattern betrieben wird. Das geschieht nur, weil das Krankenhaus keine eigenen Kühlmöglichkeiten (mehr) hat. Die Bestattung führt trotzdem der Bestatter Ihrer Wahl durch, den Sie separat beauftragen (müssen).
  • Beratungstermin vereinbaren oder am nächsten Werktag zwischen 9 und 16 Uhr in unser Ladengeschäft kommen.
  • Beschlagnahme durch die Polizei: Auch bei einem Tod im Krankenhaus kann die Polizei eine Beschlagnahme aussprechen. Für Sie ändert sich dadurch nichts. Bitte teilen Sie uns das im Gespräch mit.


Diese Unterlagen des Verstorbenen bitte bereithalten

Für den Termin mit uns benötigen wir, soweit vorhanden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch) oder Auszug aus dem Familienbuch bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten (Bei Eheschließung zwischen1958 und 2008 wird keine separate Geburtsurkunde benötigt)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
  • Versichertenkarte der Krankenkasse (zur Entlastung)
  • Schwerbehindertenausweis (zur Entlastung)
  • Unterlagen zu Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher, wenn Sterbegelder gezahlt werden
  • Grabkarte oder Stellenbezeichnung bei vorhandener Grabstelle
  • Rentenbescheid(e) oder Rentennummer
  • Vorsorgevertrag, falls vorhanden

Bitte vergessen Sie Folgendes nicht

  • Eventuell den Arbeitgeber benachrichtigen.
  • Die Krankenkasse wegen Fortsetzung des Versicherungsschutzes für Witwen, Witwer und Waisen informieren.
  • Testamentseröffnung und Erbschein beim Notar oder Amtsgericht beantragen (nach Erhalt der Sterbeurkunde). Gegebenenfalls das Erbe ausschlagen: Dafür haben Sie sechs Wochen ab Bekanntwerden des Todes Zeit. Hierzu müssen Sie mit einer Sterbeurkunde zum zuständigen Amtsgericht.
  • Gas, Strom, Telefon, Rundfunkbeitrag, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen (in der Regel nach Erhalt der Sterbeurkunden).
  • Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken und Sparkassen ändern oder stornieren.
  • Bei Vereinen, Verbänden und Ähnlichem die Mitgliedschaft kündigen.

Tipp: Viele dieser Ab- und Ummeldungen können Sie bequem mit dem Abmelde-Assistenten in unserem Kunden-Center erledigen, ein ganzes Jahr lang. Die wichtigsten Abmeldungen bei den Ämtern übernehmen wir ohnehin für Sie.

Weiterlesen: Was wir Ihnen abnehmen, Bestattungsarten im Überblick und Kontakt und Anfahrt.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ein Bestatter nach dem Tod verständigt werden?

Zu Hause oder im Heim sollte der Bestatter zeitnah nach der ärztlichen Todesfeststellung gerufen werden. Rein rechtlich darf in Berlin ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zuhause bleiben, wenn Sie dies wünschen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und überführen innerhalb von einer bis zwei Stunden. Im Krankenhaus ist weniger Eile nötig, dort gibt es meistens Kühlräume, jedoch fallen pro Tag Kosten an. Bei Hospizen und manchen Pflegeheimen wird am nächsten Tag eine Abschiedsstunde abgehalten, gern planen wir mit Ihnen oder dem Personal die anschließende Überführung.

Was kostet der Hausbesuch?

Nichts. Hausbesuche und das Beratungsgespräch sind bei uns kostenlos und unverbindlich.

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Todesfall und von Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Die Ausschlagung erklären Sie beim zuständigen Amtsgericht, eine Sterbeurkunde ist mitzubringen oder nachzureichen. Um das Erbe anzunehmen, reicht es, die 6 Wochen-Frist verstreichen zu lassen. Oft ist es dennoch nötig, einen Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen.

Welche Unterlagen sind am wichtigsten?

Personalausweis, Geburts- bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und die Versichertenkarte der Krankenkasse. Alles Weitere lässt sich nachreichen. Fehlende Urkunden beschaffen wir auf Wunsch für Sie.

Stand: Oktober 2026